Schulordnung/šolski red

Lesen Sie hier die aktualisierte Version vom 02.10.2024!

Damit wir uns alle an unserer Schule wohl fühlen, in Ruhe lernen, lehren und arbeiten können,

halten wir uns an unsere gemeinsame Schul- und Hausordnung.

1. ALLGEMEINES

Die Rechte und Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und auch von

Erziehungsberechtigten sind in den Schulgesetzen definiert. Diese rechtlichen Bestimmungen

sind verpflichtend und müssen von allen Schulpartnern eingehalten werden.

Neben dieser verpflichtenden Grundlage, die bestimmte Bedingungen des Schulbetriebes

allgemein sichert, gelten für die Volksschule St. Leonhard bei Siebenbrünn noch folgende stand-

ortspezifische, hausinterne Regelungen:

  • Einlass in das Schulhaus ist um 07:30 Uhr; ab diesem Zeitpunkt werden die Kinder von den Lehrer*innen beaufsichtigt. Die Eltern werden ersucht, die Kinder so zeitgerecht von daheim wegzuschicken, dass sie nicht zu lange vor dem Schulhaus warten müssen, bzw. dass sie rechtzeitig zum Unterricht kommen.
  • Der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr.
  • Die Eltern werden gebeten, sich von ihren Kindern vor dem Schuleingang zu verabschieden und sie nach dem Unterricht auch vor dem Schuleingang, bzw. im Schulhof (nicht im Schulhaus) wieder zu empfangen. Die kleinen Kinder werden von den Lehrer*innen in der Aula, die großen Kinder in der Garderobe entlassen.
  • Für jene Kinder, die am Nachmittag keinen Unterricht haben, ist das Schulhaus geschlossen und nicht mehr zu betreten.
  • Fernbleiben vom Unterricht:
  • Ist ein Kind verhindert, den Unterricht zu besuchen, so ist der/die Klassenlehrer*in über SchoolFox umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
  • Bei Läusebefall muss die Schule sofort informiert werden. Das Kind ist mit einem speziellen Shampoo aus der Apotheke zu behandeln und darf erst lausfrei wieder zum Unterricht erscheinen.
  • Verkehrssituation vor der Schule:

Um einen morgendlichen Verkehrsstau zu vermeiden werden die Eltern gebeten...

  • ... mit dem Auto nicht in den Schulhof zu fahren, sondern die Kinder möglichst am Parkplatz vor der Pfarrkirche aussteigen zu lassen,
  • ... Kinder, die in Schulnähe wohnen zu Fuß in die Schule zu schicken,
  • ... wenn sie Geschwisterkinder (Schulkind und Kindergartenkind) mit dem Auto bringen, das Schulkind erst am Parkplatz vor dem Kindergarten aussteigen zu lassen.
  • Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich des Parkplatzes, ist verboten!
  • Schulfremden Personen ist das Fotografieren auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet! Ausgenommen sind Schulveranstaltungen.
  • Das Austeilen diverser Unterlagen vor dem Schulhaus an die Kinder ist ohne Erlaubnis der Schulleitung nicht gestattet.

2. STANDORTSPEZIFISCHE HAUSORDNUNG

2.1 In der Klasse

Im Klassenzimmer möchten sich alle wohlfühlen. Die Regeln für die einzelnen Klassen werden im Klassen-verband gemeinsam in altersgemäßer Form erarbeitet.

2.2 Im Schulhaus

Ich halte folgende Regeln ein und trage dadurch wesentlich zur Sicherheit und Ordnung bei:

  • Ich gehe langsam über die Stiege und nehme dabei Rücksicht auf meine Mitschüler*innen. Ich stoße niemanden.
  • Im Schulhaus trage ich immer Hausschuhe.
  • In der Garderobe halte ich Ordnung.
  • Ich gehe sorgsam mit den Schulsachen, den Lehr- und Lernmaterialien und den Einrichtungsgegen-ständen des Schulhauses um.
  • Ich darf Schulmöbel nicht beschmieren, beschädigen oder zerkratzen.
  • Ich hinterlasse die WC-Anlagen sauber, schließe die WC-Türen und wasche mir die Hände.
  • Ich finde verlorene Kleidungsstücke, Jausenboxen etc. in der Fundgrubein der Aula.
  • Das Benützen des Mobiltelefons oder der Smartwatch während des Unterrichtes ist verboten!!!

2.3 In der Pause im Hof

Die große Pause findet nach Möglichkeit (bei entsprechendem Wetter) immer im Schulhof bzw. auf der Schulwiese statt.

Ich mache meine Schulbank sauber und esse meine gesunde Jause auf meinem Sitzplatz.

  • Beim Spielen im Schulhof nehme ich Rücksicht auf die anderen Kinder.
  • Ich räume die von mir benutzten Pausenspielgeräte wieder sauber und ordentlich weg.
  • Ich benütze die WC-Anlagen im Erdgeschoß und halte diese sauber.
  • Ich halte den Schulhof und die Grünanlagen sauber.
  • Am Ende der Pause stelle ich mich sofort an, gehe zu meinem Garderobenplatz und kleide mich rasch um, damit der Unterricht pünktlich weitergehen kann.

Was im Schulhof verboten ist:

  • das Klettern auf Bäume, Zäune und Fußballtore;
  • das Werfen von Steinen bzw. von Eisbällen im Winter;
  • das Stoßen, Schlagen oder Anrempeln anderer Kinder!
  • das Verlassen des Pausenhofgeländes;
  • das Füttern der Tiere im Garten des benachbarten Bauernhofes mit Gras oder Jausenresten;
  • das Ärgern oder Stören der Tiere des benachbarten Bauernhofes;

2.4 In der Pause im Schulhaus

Auch im Schulhaus gelten in der Pause einige Regeln:

  • Ich esse am Platz in Ruhe meine gesunde Jause und nutze dann die Zeit, um das WC aufzusuchen, um mich zu erholen, mich mit meinen Freunden zu unterhalten oder zu spielen.
  • Ich bleibe in meinem Stockwerk.

Was im Schulhaus verboten ist:

  • das Laufen und Schreien am Gang und in der Klasse;
  • das Öffnen von Fenstern in der Klasse oder in anderen Bereichen des Schulhauses!
  • Das Versperren der WC-Türen mit anschließendem "Drüberklettern"!!!
  • Das Beschmieren der WC-Anlagen und WC-Türen!
  • Das Hineinstopfen von WC-Papier in die WCs!!!

3. VERHALTENSVEREINBARUNGEN

Der Umgang miteinander und die Regeln für eine fruchtbare Zusammenarbeit aller Schulpart-

ner*innen (Lehrer*innen-Schüler*-Eltern) sind uns sehr wichtig!

Die nachfolgenden Verhaltensvereinbarungen dienen als Basis für ein friedliches Miteinander an unserer Schule und sind Teil der bestehenden Hausordnung.

3.1 Wir Schülerinnen und Schüler halten uns an Vereinbarungen:

  • Wir grüßen einander höflich.
  • Wir begegnen uns wertschätzend, freundlich und respektvoll.
  • Wir verwenden eine höfliche Umgangssprache.
  • Wir sind rücksichtsvoll und unterstützen uns gegenseitig.

Rücksicht nehmen heißt, dass wir einander nicht stoßen, schlagen oder anrempeln.

  • Wir achten die Sachen anderer und gehen sorgsam mit Gegenständen um, die nicht uns gehören.
  • In den Gängen und auf den Stiegen gehen wir rechts, damit wir uns nicht gegenseitig behindern.
  • Konflikte lösen wir im Gespräch und nicht durch Gewalt.
  • Während der Unterrichtszeit verlassen wir das Schulhaus nicht.
  • Nach dem Unterricht halten wir uns nicht mehr im Schulhaus auf.
  • Das Mobiltelefon bleibt während der Unterrichtszeit ausgeschaltet in der Schultasche.
  • Smartwatches bleiben während der Unterrichtszeit in der Schultasche.

3.2. Wir Eltern haben auch Verpflichtungen:

Wir besprechen mit unserem Kind/unseren Kindern die vereinbarten Schulregeln und unterstützen die Einhaltung von Regeln auch in der häuslichen Erziehung

(z. B. Grüßen).

Wir sorgen dafür, dass unser Kind/unsere Kinder der Schule angemessen und der Jahreszeit entsprechend gekleidet in die Schule kommt/kommen.

Bauchfreie T-Shirts, Superminis und Hotpants gehören in die Freizeit und sind in der Schule unpassend.

  • Wir kontrollieren regelmäßig die Mitteilungen der Schule!
  • Wir bestätigen IMMER die SchoolFox-Mitteilungen!
  • Wir sind immer telefonisch erreichbar! Ansonsten wird um Rückruf gebeten!
  • Wir geben Rückmeldezettel und Geldbeträge dem Kind rechtzeitig mit.
  • Wir sind ausschließlich für das eigene Kind/die eigenen Kinder verantwortlich und maßregeln niemals fremde Kinder! Bei Schwierigkeiten oder Problemen suchen wir als erstes das Gespräch mit der Lehrerin/dem Lehrer.

4. MASSNAHMEN BEI VERSTÖSSEN GEGEN DIE SCHUL- UND HAUSORDNUNG

Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden nicht toleriert. Ein Fehlverhalten

zieht Konsequenzen nach sich. Welche Maßnahmen angewendet werden, hängt von

verschiedenen Faktoren ab. Priorität haben pädagogische Maßnahmen, die auf Einsicht und ggf. auf Wiedergutmachung abzielen, wie z. B.

  • sich entschuldigen,
  • Gespräch/e mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer,
  • Gespräch/e mit den Eltern (K+E+L).

Unerlaubte Gegenstände (Spielzeugwaffen, Messer, Feuerzeug...) werden den Kindern abgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt (Unterrichtsende oder Schulschluss) zurückgegeben oder den Eltern übergeben. Bei einer bewussten Verunreinigung und Sachbeschädigung müssen die Eltern für die Schadensbehebung aufkommen.

Für den Fall, dass eine Schülerin/ein Schüler die Arbeitsatmosphäre und/oder den Schulbetrieb stark und wiederholt stört, die Sicherheit anderer Personen gefährdet und/oder Sachschäden verursacht, die den Unterrichtsbetrieb erheblich beeinträchtigen, wurden folgende Ordnungsmaßnahmen festgelegt:

  • Die Erziehungsberechtigten werden von der Lehrerin/dem Lehrer bzw. von der Schulleitung zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
  • Kommt es zu keiner Verbesserung, werden seitens der Schulleitung die Schulbehörde, der Schulpsychologische Dienst und das Amt für Kinder- und Jugendhilfe informiert und eingebunden. Die Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes werden zu einer Helferkonferenz geladen.
  • Bei Gefährdung von Mitschüler*innen oder anderen an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums ergeht eine schriftliche Androhung auf Suspendierung an die Erziehungsberechtigten.
  • Kommt es danach zu einem neuerlichen Vorfall wird die Suspendierung vom Unterricht ausgesprochen.

    Die Schul- und Hausordnung der VS St. Leonhard bei Siebenbrünn wurde überarbeitet und aktualisiert und wurde nach Besprechung im Schulforum (02.10.2024) an die aktuelle Situation angepasst.